Pressemitteilung
Darwinfische nicht nur gegen christlichen Wahn
 Am 12. Februar ist anlässlich Darwins Geburtstag Darwintag. Wie in jedem Jahr ruft antitheismus.de dazu auf, besonders an diesem Tag vermehrt Darwin-Fische zu verbreiten, Zeichen zu setzen gegen die Wahnvorstellungen, die Religion genannt werden und für Wissenschaft, Fakten, Vernunft und ethisch verantwortliches Verhalten.
Auch wenn der Darwinfisch das christliche Ichthys-Symbol  (das später weitgehend durch das Hinrichtungsinstrument, das sie in ihren Splatterskulpturen feiern, ersetzt wurde und erst vor wenigen Jahrzehnten eine Renaissance erfuhr) konterkariert, betrifft dies natürlich alle (insbesondere kreationistischen) Gotteswahnsinnigen. Beispielsweise die beiden Seiten, die derzeit im Nahen Osten einen Religionskrieg um einen Landstrich von der Größe Mecklenburg-Vorpommerns führen. Auf der einen Seite die rechtsnationale Likud in Israel (Gott hat ihnen dieses Land schließlich verheißen, glauben sie), auf der anderen die Hamas in Palästina. Natürlich beschränkt sich der Krieg dieser Gottesanhänger nicht auf die in diesem Gebiet, vielmehr schließen sich Anhänger wie Apologeten abrahamitischer Sekten weltweit dem an, etwa die schiitischen Huthi im Jemen, die sich Ansar Allah, »Helfer Gottes« nennen und als solche vorbeifahrende Handelsschiffe bombardieren. Zeus oder Thor hätten das noch selbst gekonnt, der abrahamitische Gott lässt sich aber schon länger nicht mehr blicken und benötigt daher Komplizen mit Raketen bei seinen Morden. Sie haben so viele Gemeinsamkeiten - sie begehen Kriegsverbrechen und verletzen Menschenrechte, bezeichnen ihre Angriffe jeweils als Verteidigung, verehren die im wesentlichen gleiche abrahamitische Massenmördergottheit, stehen politisch am rechten Rand, praktizieren die religiöse Gentitalverstümmelung von Jungen, wollen die Gegenseite auslöschen, ermorden Unschuldige und Unbeteiligte usw. Da steht einer Wiedervereinigung doch kaum etwas im Weg (außer der Unterteilung in verschiedene Sekten).
 Unterdessen verbreitet etwa der »Deutsche Evangelische Kirchentag« in typisch christlicher Heuchelei den Slogan »Rechtsextremismus und christlicher Glaube sind unvereinbar, denn Gott hat alle Menschen gleich geschaffen.« Davon abgesehen, dass Gott mangels Existenz nichts und niemanden geschaffen hat, sehen viele berühmte Christen wie ihr eigener Sektengründer Luther mit seinen Hetzschriften oder der glühende Anhänger der größten Konkurrenzsekte Hitler, der ein Faible für die Ökumene hatte und so Luthers Elborate in Nazischulbücher brachte, das wohl anders als der DEK. Siehe auch Reichskonkordat, Rattenlinie, »Gott mit uns« auf Wehrmachtsgürtelschnallen et cetera ad nauseam. Von dem, was die Christen in ihren »heiligen Schriften« verbreiten, ganz zu schweigen.
Es muss endlich Schluss sein mit religiösen Wahnvorstellungen und der gefährlichen Toleranz gegenüber diesem Wahn.
Zugesandte Fotos der verbreiteten Darwinfische werden wieder bis zum nächsten Darwintag auf antitheismus.de veröffentlicht.
[3017 Anschläge. Bei redaktioneller Verwendung wird ein Belegexemplar oder Hinweis erbeten. Fotos können in hoher Auflösung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Diese Pressemitteilung ist mit weiterführenden Links zu finden unter https://antitheismus.de/archives/269-Darwintag-12.-Februar-2024.html.]
Kontakt: antitheismus.de, c/o Achim Stößer, Am Wintersberg 38, D-63619 Bad Orb, Tel. +49 6052 309788, mail@maqi.de
 "Gestatten Sie die Frage, haben wir uns vielleicht schon einmal irgendwo gesehen?"
Unterwegs zum Führerhauptquartier auf dem Marsmond Phobos dämmerte es Pater Anselm, dass der Vatikan da Vincis Raumschiff bereits '45 eingesetzt haben musste.
 "Natürlich bringen wir sie zu unserem Führer, zu wem sonst?"
Nach der Landung auf dem Marsmond Phobos erkannte Pater Anselm, dass der Standardgruß im Protokoll für Erstkontakt mit Fremdzivilisationen nicht immer passend war.
Wenig überraschend wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt; bemerkenswert ist jedoch die Begründung: Atheisten seien, so ist das wohl zu verstehen, kein Teil der Bevölkerung ...
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda
02.03.2004
Auf die Strafanzeige des Achim Stößer in Salmünster vom 23.11.2003
g e g e n a) den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann
b) den Vorstand der CDU Neuhof
w e g e n des Vorwurfs der Volksverhetzung und Beleidigung
wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, § 152 Abs. 2 StPO.
Gründe:
I.
Am 03.10.2003 hielt der Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann in Neuhof vor ca. 150 Zuhörern zum Tag der Deutschen Einheit eine Rede u. a. zum Thema „Gerechtigkeit für Deutschland“.
Der Text der Rede wurde mit Zustimmung des Angezeigten auf der Internetseite des CDU-Gemeindeverbandes in Neuhof veröffentlicht.
Der Angezeigte wirft in seiner Rede die Frage auf, ob es bei den Juden eine „dunkle Seite in der neueren Geschichte gebe“ und behauptet, unter maßgeblicher Beteiligung „jüdischer Tschekisten“ hätten im Jahr 1917 und danach ca. 10 Millionen Menschen den Tod gefunden. Der Angezeigte fährt fort, im Hinblick auf den Umstand, dass Juden in „großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv“ gewesen seien, könnte man „Juden mit einiger Berechtigung“ als „Tätervolk“ bezeichnen. Zum Schluss seiner Rede kommt der Angezeigte zu dem Ergebnis, die Vorwürfe, die „Deutschen“ wie die „Juden“ seien ein „Tätervolk“, würden von an der Sache vorbeigehen; vielmehr seien (nur) die „Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts“.
Auf der Internetseite der CDU Neuhof wurde die Rede am 30.10.2003 gelöscht.
Als die Rede bundesweit bekannt wurde, stieß diese bei allen im Bundestag vertretenen Parteien und Gesellschaftsschichten überwiegend auf Ablehnung und wurde in allen Medien kritisiert.
Nachdem der Angezeigte sich anfangs nicht von seiner Rede zu distanzieren vermochte, entschuldigte er sich angesichts des drohenden Fraktionsausschlusses öffentlich am 12.11.2003 für die von ihm gebrauchten Formulierungen.
Am 14.11.2003 erfolgte der Ausschluss des Angezeigten aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
II.
Eine Prüfung der nur in strafrechtlicher Hinsicht zu bewertenden Rede des angezeigten Bundestagsabgeordneten Hohmann ergibt, dass im Ergebnis weder § 130 StGB noch § 185f. StGB zu bejahen sind.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern: jeder soll sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann. Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 GG schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen, mit der sie eng verbunden ist, als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat. Auch scharfe und überzogene Kritik entzieht eine Äußerung nicht dem Schutz des Grundrechts. Werturteile sind vielmehr durchweg von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational sei. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und dem Recht der persönlichen Ehre. Jedoch sind grundrechtsbeschränkende Vorschriften des einfachen Rechts wiederum im Lichte des eingeschränkten Grundrechts auszulegen. (BVerfG NJW 1994, 2934).
Wenn es um die Beiträge zum geistigen Meinungskampf und zur politischen Willensbildung in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage geht, spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BverfG NJW 1992, 1439).
Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat. Dabei ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen. Dieser legt ihren Sinn aber nicht abschließend fest. Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren. Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BverfG NJW 1990, 3305).
Im Strafrecht ist daher im Zweifelsfall von der für den Beschuldigten günstigsten Auslegung auszugehen (vgl. BVerfG NStZ 2003, 655f.).
III.
1. § 130 Abs. 1 und 2 StGB
Soweit Hohmann in seiner Rede die „Gottlosen“ als „Tätervolk“ bezeichnet und diese für die Verbrechen Bolschewismus, Kommunismus und Nationalsozialismus verantwortlich macht, entfällt eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 1 und 2 StGB, da die „Gottlosen“ kein Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB sind. Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (OWG Stuttgart NJW 2002, 2893).
Dies trifft auf die sogenannten „Gottlosen“ nicht zu.
Die Rede des Angezeigten wurde im Internet verbreitet. Auch insoweit liegt keine Strafbarkeit vor, da die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Abs. 2 StGB identisch sind mit denen des § 130 Abs. 1, der aber vorstehend bereits abgelehnt wurde.
2. Auch scheidet eine Strafbarkeit nach §§ 185f. StGB aus, da sogenannte „Gottlose“
als Personenmehrheit nicht beleidigungsfähig sind.
Da in der Rede des Angezeigten keine Straftatbestand verwirklicht ist, ist der Staatsanwaltschaft ein Tätigwerden verwehrt, § 152 Abs. 2 StPO.
Die Aufhebung der Immunität des angezeigten Bundestagsabgeordneten war nicht zu betreiben.
Von einer Unterrichtung des Bundestagspräsidenten habe ich abgesehen (Nr. 192a, 191 Abs. 3b RiStBV).
Heblik
Oberstaatsanwalt
Weitere Strafanzeige gegen Hohmann et al. wegen Hetze gegen "Gottlose"
Die Strafanzeige wurde am 23. November eingereicht, gleichzeitig wurde folgende Pressemitteilung veröffentlicht.
Zur Vorgeschichte siehe "Hohmann und die Gottlosen".
Pressemitteilung (23. November 2003)
Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde erneut Anzeige u.a. wegen Volksverhetzung gestellt, diesmal wegen seiner die Menschenwürde von Atheisten angreifenden Äußerungen.
Achim Stößer von antitheismus.de erklärt dazu: "In seiner Rede zum deutschen Nationalfeiertag 2003 hatte Hohmann die Frage nach 'den Juden' als 'Tätervolk' aufgeworfen, was er gegen Ende der Rede halbherzig zurücknahm, um damit durch die Hintertür seine nationalistischen Phrasen zu untermauern. Dabei präsentierte er zugleich das, was er als Christ als Tätervolk angibt: die Atheisten."
"Hohmann suggeriert in seiner Rede, allein Personen, die dem Glauben an Götter anhängen, würden 'nicht morden' und damit im Umkehrschluß, Atheisten wären 'die Täter'", so Stößer weiter. "Ein Blick in ein Geschichtsbuch oder eine Tageszeitung - etwa, was Kreuzzüge, 'Hexen'verfolgung, Religionskriege, in jüngerer Geschichte und Gegenwart beispielsweise Ruanda und Nordirland betrifft, zeigt, daß damit also die Realität in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die allgegenwärtige Diffamierung von Atheisten werden wir nicht länger stillschweigend hinnehmen - daher haben wir heute Anzeige erstattet."
Während Hohmanns antisemitische Propaganda zurecht für Aufruhr sorgte, ging dabei seine nicht einmal ansatzweise relativierte Hetze gegen Atheisten unter: "Die [Nationalsozialisten] entstammten einem christlichen Elternhaus", bemerkt er zunächst richtigt, fabuliert dann jedoch: "Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdischen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozialismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder 'die Deutschen', noch 'die Juden' ein Tätervolk", und fährt in die historischen Fakten auf den Kopf stellendem Revisionismus fort: "Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts."
Mit dem bemerkenswerterweise selbst heute noch negativ konnotierten Wort "Gottlose" werden Menschen diffamiert, die nicht an Osiris, Poseidon, Wotan, Huizilopochtli, Baal, Manitou, Jahwe, Hurakan, Nialich, Zeus, Allah, Thor, Vishnu, Indra, Apoll, Izanami, Quetzalcoatl oder sonstige Götter glauben.
Stößer: "Hohmann weist also mit seiner Rede in geschichtsrevisionistischer Manier den Atheisten die Täterschaft an den Verbrechen des Nationalsozialismus zu, während in Wahrheit beispielsweise der Antisemitismus der Nationalsozialisten bekanntermaßen auf dem christlichen Antisemitismus basierte."
Tatsache ist, daß sowohl die Vorgeschichte als auch die Geschichte des Nationalsozialismus wesentlich theistisch geprägt sind. Die Parallelen des "Führerprinzips" zum Theismus (Gott), insbesondere dem Christentum (Jesus) und hier besonders dem Katholizismus (Papst) sind zumal angesichts des katholisch erzogenen "Führers" des "3. Reichs" Adolf Hitler kaum zu leugnen. Die religiöse Untermauerung des Faschismus bestand primär im Christentum, dazu ein wenig "heidnische" Religion, germanische Götter. Hierzu gehört neben dem erwähnten christlichen Antisemitismus auch die Unterstützung Hitlers durch den Papst, durch bischöfliche Hirtenbriefe uvm., und es setzte sich nach Kriegsende fort mit der "Ratline", die unter Beteiligung des Vatikan Nazis Fluchthilfe bot.
Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, meinte zur Rede Hohmanns, es sei ein Skandal, daß "viele Menschen das einfach so akzeptiert haben, was da gesagt worden ist". Bezogen auf Hohmanns atheistenfeindlichen Aussagen gilt, daß nahezu alle Menschen sie widerspruchslos hinnehmen.
Desweiteren wurde wegen Verbreitung dieser Rede bei der Staatsanwaltschaft Fulda Anzeige gegen Mitglieder des Vorstands der CDU Neuhof sowie den Webmaster deren Website erstattet, auf der die Rede wochenlang zugänglich war.
Weitere Informationen hierzu, u.a. die Hohmann-Ansprache im vollen Wortlaut, den in einem Schulbuch von 1940 abgedruckten Luther-Text "Von den Jüden[sic!] und ihren Lügen", das Koppelschloß der Wehrmacht mit der Aufschrift "Gott mit uns" usw. sind im Internet unter http://antitheismus.de in der Rubrik "Gott und die Faschisten" zu finden.
Die Ansprache des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann zum deutschen Nationalfeiertag 2003 hat einigen Wirbel verursacht aufgrund der darin enthaltenen antisemitischen Äußerungen. Auch wenn Hohmann seine These von "den Juden" als "Tätervolk" gegen Ende der Rede halbherzig zurücknahm, um damit durch die Hintertür seine nationalistischen Phrasen zu untermauern, präsentierte er zugleich das, was er als Tätervolk angibt.
Während die antisemitische Propaganda zurecht für Aufruhr sorgte, ging dabei seine nicht einmal ansatzweise relativierte Hetze gegen Atheisten unter: "Die [Nationalsozialisten] entstammten einem christlichen Elternhaus", bemerkt er zunächst richtigt, fabuliert dann jedoch: "Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdischen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozialismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder 'die Deutschen', noch 'die Juden' ein Tätervolk", und fährt in die Realität auf den Kopf stellendem Revisionismus fort: "Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts."
Da die CDU Neuhof die Rede des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann mittlerweile von ihrer Seite entfernt hat, geben wir diese hier zur Dokumentation wieder.
 Vieles über Martin Luther wird gern verschwiegen - so etwa sein Antisemitismus.
Einige Texte Martin Luthers zusammen mit solchen von Rudolf Heß, Hermann Göring, Joseph Goebbels und Adolf Hitler fanden sich daher selbstredend in Schulbüchern der Nazis wieder, beispielsweise in "Hirts Deutsches Lesebuch", Siebenter Teil: Klasse 7, Ausgabe A: Oberschulen für Jungen, Gymnasien und Oberschulen der Aufbauform für Jungen, 1940.
Beispielhaft sei hier Luthers Pamphlet "Von den Jüden und ihren Lügen" genannt, das wir hier als Faksimile zur Verfügung stellen:
Darin heißt es u.a.: "Erstlich, daß man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke und, was nicht verbrennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, daß kein Mensch einen Stein oder Schlacke sehe ewiglich, und solches soll man tun unserm Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, daß wir Christen seien und solch öffentlich Lügen, Fluchen und Lästern seines Sohnes und seiner Christen wissentlich nicht geduldet noch gewilligt haben. [...] Moses schreibt, daß, wenn eine Stadt Abgötterei triebe, man sie mit Feuer ganz zerstören und nichts davon übriglassen sollte. Und wenn er jetzt lebte, so würde er der erste sein, der die Judenschulen und -häuser ansteckte. [...] Wie sie denn im Anfang an uns Christen in aller Welt wohl erwiesen und noch gerne täten, wenn sie es könnten, habens auch oft versucht und darüber auf die Schnauze weidlich geschlagen worden sind. - Sie haben solch giftigen Haß wider die Gojim von Jugend auf von ihren Eltern und Rabbinern eingesoffen und saufen ihn noch ohne Unterlaß in sich, daß es ihnen durch Blut und Fleisch, durch Mark und Bein gegangen, ganz und gar Natur und Leben geworden ist [...] Darum wisse du, lieber Christ, und zweifle nicht daran, daß du nächst dem Teufel keinen bittereren, giftigeren, heftigeren Feind hast als einen rechten Juden, der mit Ernst ein Jude sein will. Es mögen wohl unter ihnen sein, die da glauben, was die Kühe und Gänse glauben, doch hängt ihnen allen das Geblüt an. Daher gibt man ihnen oft in den Historien Schuld, daß sie die Brunnen vergiftet, Kinder gestohlen und zerpfriemt haben. [...] Denn das Schwert und die Gewalt, als ein sonderlicher Gottesdienst, gebührt den Christen zu eigen vor allen andern auf Erden [...] Darum, ob Christus schon nicht das Schwert geführt noch gelehrt hat [von wegen, zumindest laut christlicher Propaganda im Neuen Testament, das Luther eigentlich kennen sollte, hat er sehr wohl, AS], so ists doch genug, daß ers nicht verboten noch aufgehoben, sondern bestätigt hat."
Angesichts der religiösen Vorgeschichte und Geschichte des Faschismus und insbesondere des Nationalsozialismus die Dokumentation hierzu voraussichtlich recht umfangreich werden. Einer der wesentlichen Aspekte des Nationalsozialismus, nämlich der Antisemitismus, hat unleugbar christliche Wurzeln.
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