Weitere Strafanzeige gegen Hohmann et al. wegen Hetze gegen "Gottlose"
Die Strafanzeige wurde am 23. November eingereicht, gleichzeitig wurde folgende Pressemitteilung veröffentlicht.
Zur Vorgeschichte siehe "Hohmann und die Gottlosen".
Pressemitteilung (23. November 2003)
Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde erneut Anzeige u.a. wegen Volksverhetzung gestellt, diesmal wegen seiner die Menschenwürde von Atheisten angreifenden Äußerungen.
Achim Stößer von antitheismus.de erklärt dazu: "In seiner Rede zum deutschen Nationalfeiertag 2003 hatte Hohmann die Frage nach 'den Juden' als 'Tätervolk' aufgeworfen, was er gegen Ende der Rede halbherzig zurücknahm, um damit durch die Hintertür seine nationalistischen Phrasen zu untermauern. Dabei präsentierte er zugleich das, was er als Christ als Tätervolk angibt: die Atheisten."
"Hohmann suggeriert in seiner Rede, allein Personen, die dem Glauben an Götter anhängen, würden 'nicht morden' und damit im Umkehrschluß, Atheisten wären 'die Täter'", so Stößer weiter. "Ein Blick in ein Geschichtsbuch oder eine Tageszeitung - etwa, was Kreuzzüge, 'Hexen'verfolgung, Religionskriege, in jüngerer Geschichte und Gegenwart beispielsweise Ruanda und Nordirland betrifft, zeigt, daß damit also die Realität in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die allgegenwärtige Diffamierung von Atheisten werden wir nicht länger stillschweigend hinnehmen - daher haben wir heute Anzeige erstattet."
Während Hohmanns antisemitische Propaganda zurecht für Aufruhr sorgte, ging dabei seine nicht einmal ansatzweise relativierte Hetze gegen Atheisten unter: "Die [Nationalsozialisten] entstammten einem christlichen Elternhaus", bemerkt er zunächst richtigt, fabuliert dann jedoch: "Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdischen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozialismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder 'die Deutschen', noch 'die Juden' ein Tätervolk", und fährt in die historischen Fakten auf den Kopf stellendem Revisionismus fort: "Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts."
Mit dem bemerkenswerterweise selbst heute noch negativ konnotierten Wort "Gottlose" werden Menschen diffamiert, die nicht an Osiris, Poseidon, Wotan, Huizilopochtli, Baal, Manitou, Jahwe, Hurakan, Nialich, Zeus, Allah, Thor, Vishnu, Indra, Apoll, Izanami, Quetzalcoatl oder sonstige Götter glauben.
Stößer: "Hohmann weist also mit seiner Rede in geschichtsrevisionistischer Manier den Atheisten die Täterschaft an den Verbrechen des Nationalsozialismus zu, während in Wahrheit beispielsweise der Antisemitismus der Nationalsozialisten bekanntermaßen auf dem christlichen Antisemitismus basierte."
Tatsache ist, daß sowohl die Vorgeschichte als auch die Geschichte des Nationalsozialismus wesentlich theistisch geprägt sind. Die Parallelen des "Führerprinzips" zum Theismus (Gott), insbesondere dem Christentum (Jesus) und hier besonders dem Katholizismus (Papst) sind zumal angesichts des katholisch erzogenen "Führers" des "3. Reichs" Adolf Hitler kaum zu leugnen. Die religiöse Untermauerung des Faschismus bestand primär im Christentum, dazu ein wenig "heidnische" Religion, germanische Götter. Hierzu gehört neben dem erwähnten christlichen Antisemitismus auch die Unterstützung Hitlers durch den Papst, durch bischöfliche Hirtenbriefe uvm., und es setzte sich nach Kriegsende fort mit der "Ratline", die unter Beteiligung des Vatikan Nazis Fluchthilfe bot.
Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, meinte zur Rede Hohmanns, es sei ein Skandal, daß "viele Menschen das einfach so akzeptiert haben, was da gesagt worden ist". Bezogen auf Hohmanns atheistenfeindlichen Aussagen gilt, daß nahezu alle Menschen sie widerspruchslos hinnehmen.
Desweiteren wurde wegen Verbreitung dieser Rede bei der Staatsanwaltschaft Fulda Anzeige gegen Mitglieder des Vorstands der CDU Neuhof sowie den Webmaster deren Website erstattet, auf der die Rede wochenlang zugänglich war.
Weitere Informationen hierzu, u.a. die Hohmann-Ansprache im vollen Wortlaut, den in einem Schulbuch von 1940 abgedruckten Luther-Text "Von den Jüden[sic!] und ihren Lügen", das Koppelschloß der Wehrmacht mit der Aufschrift "Gott mit uns" usw. sind im Internet unter http://antitheismus.de in der Rubrik "Gott und die Faschisten" zu finden.
Anhang: Auszug aus der Hohmann-Rede
"Die Juden, die sich dem Bolschewismus und der Revolution verschrieben hatten, hatten zuvor ihre religiösen Bindungen gekappt. Sie waren nach Herkunft und Erziehung Juden, von ihrer Weltanschauung her aber meist glühende Hasser jeglicher Religion. Ähnliches galt für die Nationalsozialisten. Die meisten von ihnen entstammten einem christlichen Elternhaus. Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdischen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozialismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder 'die Deutschen', noch 'die Juden' ein Tätervolk. Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts. Diese gottlosen Ideologien gaben den 'Vollstreckern des Bösen' die Rechtfertigung, ja das gute Gewissen bei ihren Verbrechen. So konnten sie sich souverän über das göttliche Gebot 'Du sollst nicht morden' hinwegsetzen. Ein geschichtlich bisher einmaliges millionenfaches Morden war das Ergebnis. Daher, meine Damen und Herren, plädiere ich entschieden für eine Rückbesinnung auf unsere religiösen Wurzeln und Bindungen. Nur sie werden ähnliche Katastrophen verhindern, wie sie uns Gottlose bereitet haben."
Anhang: Auszug aus dem Strafgesetzbuch
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
- verbreitet,
- öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
- einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
- eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
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Wenig überraschend wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt; bemerkenswert ist jedoch die Begründung: Atheisten seien, so ist das wohl zu verstehen, kein Teil der Bevölkerung ... Staatsanwaltschaft beim Landgericht Fulda 02.03.200
Tracked: Aug 10, 14:48